1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vereinbarungen der Parteien. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäfts-bedingungen unserer Vertragspartner haben nur Gültigkeit, wenn sie mit diesen schriftlich vereinbart wurden. Erst unsere schriftliche Auftragsbestätigung führt zum Vertrags-abschluß und bestimmt den Vertragsinhalt, wobei auch Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vereinbarungen der Parteien. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäfts-bedingungen unserer Vertragspartner haben nur Gültigkeit, wenn sie mit diesen schriftlich vereinbart wurden. Erst unsere schriftliche Auftragsbestätigung führt zum Vertrags-abschluß und bestimmt den Vertragsinhalt, wobei auch Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
2. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatz-steuer hinzuzurechnen ist. Sie verstehen sich ex works (INCOTERMES 2000) ohne Verpackung. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung etc. trägt der Kunde, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Preise und Beschreibungen unter Vorbehalt, Irrtum und Preisänderungen nicht ausgeschlossen.
3. Zahlung
Zahlungen an uns erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung ohne Abzüge. Ist eine Abnahme erforderlich, ist die Zahlung unmittelbar nach Abnahme, jedoch spätestens 14 Tage nach Auslieferung ohne Abzüge zu erbringen. Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als 5.000,00 € einschließlich Umsatzsteuer sind wir berechtigt, bei Vertragsschluß eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes zu verlangen. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsversprechen gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlungen im Sinne dieser Bedingungen. Diskont, Wechselspesen und sonstige Kosten trägt der Kunde. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere Zahlungs-verzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Wir sind berechtigt, die Inangriffnahme von Aufträge, die einem speziellen Kundenwunsch entsprechen und anderweitig nicht oder nur schwer absetzbar sind, von der Gestellung einer Sicherheit bis zur vollen Höhe des Auftragswertes abhängig zu machen. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechtes nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Liefertermine
Haben wir dem Besteller verbindliche Liefertermine zugesagt, ist dieser nur berechtigt, bei Nichteinhaltung des Termins, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns zuvor eine Nachfrist von mindestens 10 Werktagen gesetzt hat. Ein Rücktritt scheidet aus, wenn die Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt entstanden ist, weil der Besteller ihm obliegende Handlungen nicht rechtzeitig vorgenommen hat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Wir sind zu vorfristigen und Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall können wir bei Auslieferung getrennt berechnen.
5. Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung unter Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Eine Mängelhaftung besteht nur dann, wenn uns Gelegenheit zur Überprüfung gegeben wird und an den beanstandeten Gegenständen ohne unsere Zustimmung keine Veränderungen vorgenommen worden sind. Transportschäden sind keine Mängel. Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter Mängel erfolgt nur für die Beseitigung der Mängel bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Schadenersatzpflicht für unmittelbare Schäden darüber hinaus, sowie evtl. Verzugsstrafen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschuss und Fehlmengen bei Kleinteilen bis zu 5% des Auftragsvolumens berechtigen nicht zu Mängelansprüchen. Ein höherer Prozentsatz ist vom Besteller nachzuweisen. Wir haften nicht, wenn das vom Besteller gelieferte Gut Materialfehler aufweist oder zur Bearbeitung ungeeignet ist. Ist das gelieferte Material zur Bearbeitung ungeeignet, wird von uns kein Ersatz für Folgeschäden geleistet. Haftung (Freizeichnungsklausel) Ansprüche des Käufers bzw. Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht Liefergegenstand selbst, sondern nur mittelbar durch diesen entstanden sind, werden in keinem Fall anerkannt. Für die Verletzung anderer als Kardinalpflichten haften wir nur, soweit uns oder unsere Erfüllungsgehilfen der Vorwurf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung trifft. Dies gilt insbesondere, aber ausschließlich bei Folgeschäden. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt diese Haftungsbegrenzung nicht.
6. Einschaltung von Subunternehmern
Sollte aus Kapazitäts- oder konstruktiven Gründen eine Bearbeitung in unserem Hause nicht möglich sein, sind wir berechtigt, einen Subunternehmer einzuschalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu der anderen Ware. Gleiches gilt im Falle der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die weiter ver-arbeiteten oder nicht weiter verarbeiteten Waren zurückzunehmen, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät und trotz Nachfrist nebst Ankündigung der Warenrücknahme nicht bezahlt.
8. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Boppard.
Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird für alle Streitigkeiten die örtliche und internationale Zuständigkeit der Gerichte in Koblenz vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Klage auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder einem anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen Gerichts zu erheben. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird für alle Streitigkeiten die örtliche und internationale Zuständigkeit der Gerichte in Koblenz vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Klage auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder einem anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen Gerichts zu erheben. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
9. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt dies auch hinsichtlich der Abänderung der Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen oder des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.